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Kurzinfos zur Zahnzusatzversicherung für Kinder

  • Eine private Zahnzusatzversicherung für Kinder ergänzt die medizinische Grundversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
  • Bei einer Zahnzusatzversicherung für Kinder liegt der Leistungsschwerpunkt anders als bei Erwachsenen im Bereich Kieferorthopädie (KFO)
  • Kieferorthopädische Behandlungen und Zahnspangen sind besonders kostenintensiv und ebenfalls häufig (etwa die Hälfte der Kinder entwickeln Zahnfehlstellungen), weshalb eine Zahnzusatzversicherung sich schnell lohnen kann
  • Die Zahnzusatzversicherung für Kinder sollte bis spätestens zum 8. Lebensjahr abgeschlossen werden, besser früher

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Zahnzusatzversicherung Kinder: Wie sinnvoll ist sie?

Die häufigsten „Zahnthemen“ bei Kindern sind Fehlstellungen und Zahnbehandlungen nach Unfällen. Für die Korrektur von Zahnfehlstellungen ist mit einer langfristigen Therapie beim Kieferorthopäden zu rechnen. So verschlingt eine kieferorthopädische Behandlung für Kinder und Jugendliche mit einer mehrjährigen Behandlungsdauer mehrere tausend Euro. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt davon nur die medizinische Grundversorgung (Regelversorgung) und leistet beispielweise auch nur bei ausgeprägten Zahnfehlstellungen. Findet ein Zahn-Unfall in Kindergarten oder Schule statt, ist die Unfallkasse zuständig.

Statistiken belegen, dass bei etwa der Hälfte der Kinder eine Fehlstellung der Zähne vorliegt, die behandlungsbedürftig ist. Maßgeblich sind hier die sogenannten Kieferindikationsgruppen (KIG), die den Schweregrad einer Diagnose mit den Stufen 1 bis 5 benennen:

  • KIG 1 und 2 = leichte Fehlstellungen beim Kind

Die Kosten müssen selbst getragen oder alternativ durch eine „Zahnzusatzversicherung Kinder“ abgesichert werden

  • KIG 3 bis 5 = deutlich ausgeprägte bis extreme Zahnfehlstellungen wie Überbiss, Lippen-Kiefer-Gaumenspalte

Die Kosten für die medizinische Grundversorgung wie lose oder feste Spangen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. Für eine schnellere, ästhetische oder schmerzarme Behandlung entstehen Mehrkosten, die allein getragen werden müssen. Zudem müssen die Eltern zunächst einen Anteil von 20 Prozent aufbringen, der allerdings nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung zurückgezahlt wird. Familien, bei denen mehrere Kinder gleichzeitig in KFO-Behandlung sind, zahlen nur 10 Prozent pro Kind.

Unser Tipp: Mit einer guten Zahnzusatzversicherung Kinder absichern. Damit schützen Sie sich und Ihren Nachwuchs vor hohen Kosten für kieferorthopädische Behandlungen und ermöglichen eine kompromisslose Behandlung. Gute Zahnzusatzversicherungen für Kinder übernehmen einen Großteil der Kosten für Behandlungen beim Kieferorthopäden – bereits bei leichten Fehlstellungen. So lassen sich Fehlstellungen optimal behandeln, bevor sie sich verschlimmern können. Außerdem werden Komplikationen wie Parodontose, eine erhöhte Plaquebildung an Engstellen sowie Probleme beim Sprechen von vornherein vermieden.

Die Vorteile einer Zahnzusatzversicherung für Kinder bei testsiergertarife.de

Neben dem Kostenargument spricht für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder grundsätzlich die Tatsache, dass Eltern damit in deren Zukunft investieren. Von gesunden und schönen Zähnen hat Ihr Kind ein Leben lang etwas. Bei testsiegertarife.de finden Sie zahlreiche leistungsstarke Tarife unter den Stichworten „Zahnzusatzversicherung Spange“ bzw. „Zahnzusatzversicherung KFO“.

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Worin unterscheiden sich Zahnzusatzversicherung Kinder und Erwachsene?

Eine oft gestellte Frage in der Beratungspraxis ist, inwiefern sich eine Zahnzusatzversicherung für Kinder von einer für Erwachsene unterscheidet. Zahnzusatzversicherungen für Kinder haben naturgemäß andere Leistungsschwerpunkte. Anders als in einer Zahnzusatzversicherung für Erwachsene, die den Fokus für gewöhnlich auf Zahnersatz und Zahnerhalt legt, ist der Leistungsschwerpunkt in der Zahnzusatzversicherung für Kinder Kieferorthopädie und Zahnbehandlung (Prophylaxe).

Die Leistungsschwerpunkte Zahnzusatzversicherung Kinder und Erwachsene im Vergleich

Kieferorthopädie Kinder

  • Zahnspangen
  • Lingualtechnik
  • feste Zahnspangen
  • kieferorthopädische Behandlungen

Kinder Prophylaxe & Zahnbehandlung

Unser Tipp: Die meisten Zahnzusatzversicherungen sind für alle Altersgruppen abschließbar, also für Kinder und Erwachsene. Da diese nicht immer optimal passen – beispielsweise nur geringe oder gar keine Leistungen im Bereich Kieferorthopädie anbieten, was für die Großen gut ist, für die Kleinen nicht – ist es i. d. R. sinnvoll, im Kindes- und Jugendalter eine spezielle Zahnzusatzversicherung Kinder sowie später eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung für Erwachsene zu wählen.

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GKV-Leistungen für Kinder (Zahnspangen, Kieferorthopädie etc.)

Vorsorgen statt versorgen! Bei den gesetzlichen Krankenkassen hat sich nicht zuletzt angesichts von frühkindlichem Karies als ernsthaftem Problem ein Wandel vollzogen hin zum Angebot von mehr Vorsorgeleistungen für gesetzlich Versicherte. Wenn man weiß, dass die Basis für die meisten Zahnerkrankungen, die bei der Einschulung festgestellt werden, bereits in den ersten drei Lebensjahren gelegt wird, leuchtet dies ein.

Diese Leistungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen:

MaßnahmeAltersgruppe GKV-Leistung
Früherkennungsuntersuchung6 Monate bis 6 Jahrejährlich
Kontrolluntersuchungen6 bis 18 Jahrehalbjährlich
Fluoridierung6 bis 34 Monate2 bis 4 x / Jahr
Füllungunter 15 JahrenKunststofffüllung
Füllungab 15 JahrenGrundversorgung (Amalgam)
Fissurenversiegelungbis 6 Jahrenur Molaren (bleibende große Backenzähne)
Wurzelbehandlungbis 18 JahreGrundversorgung
Parodontosebehandlungbis 18 JahreGrundversorgung
Zahnersatzbis 18 JahreGrundversorgung
Zahnrettung nach Unfall
z. B. ausgeschlagener, abgebrochener, verschobener, hineingepresster Zahn
Im Normalfall übernimmt die GKV und ggf. die Unfallkasse die Behandlungskosten für die Zahnrettung wie Laborkosten und Zahnarzthonorar.

Mehrkosten wie Keramik-Kronen werden nicht abgedeckt.

Kieferorthopädische Maßnahmen (Zahnspange)bis 18 JahreGrundversorgung ab KIG 3 (ausgeprägte Zahnfehlstellungen)
KIG 1:

Die Kieferindikationsgruppe 1 umfasst leichte Zahnfehlstellungen ohne medizinische Notwendigkeit

z. B. offener Biss, tiefer Biss, Engstand der Zähne

Die Behandlung findet aus ästhetischen Gründen statt und wird nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt. In der KIG 1 erfolgt generell keine Leistung.

 

KIG 2:

Gering ausgeprägte, aber deutlich sichtbare Zahnfehlstellungen ohne medizinische Notwendigkeit

z. B. Kreuzbiss, offener Biss, tiefer Biss, Engstand der Zähne

KIG 2 machen zwar eine Korrektur in gewisser Weise medizinisch notwendig, eine Behandlung hat aber überwiegend ästhetische Gründe und wird daher nicht von der Krankenkasse übernommen. Diagnosen in der Kieferindikationsgruppe 2 bedeuten nicht selten Gesamtkosten zwischen 2.500 und 6.000 Euro.
KIG 3 bis 5:

Hier liegen ausgeprägte bis extrem ausgeprägte  Zahnfehlstellungen mit medizinischer Notwendigkeit vor.

z. B. beidseitiger Kreuzbiss, großer Platzmangel, Durchbruchsstörungen, Lippen-Kiefer-Gaumenspalte

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Leistungen nur in den Kieferindikationsgruppen 3 bis 5. Das sind schwere Schiefstellungen, die das Kauen, Atmen oder Sprechen behindern. Voraussetzung ist, dass die Behandlung vor dem 18. Lebensjahr begonnen wurde.

Mehrkosten für aufwändigere Behandlungsformen und bessere Qualität müssen aus eigener Tasche gezahlt werden.

In vielen Fällen bedeutet die „Kassenleistung“ dennoch nur eine medizinische Grundversorgung, die mit Mehrkosten einhergeht, will man beispielsweise auch andere Materialien oder Techniken in Anspruch nehmen.

Unser Tipp: Um die (beinahe erwartbaren) Ausgaben für die Kinderzähne planbar zu halten, lohnt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder. Hier zahlen Sie einen geringen monatlichen Beitrag statt mehrere tausend Euro. Eine Zahnzusatzversicherung beinhaltet häufig attraktive Zusatzleistungen wie unsichtbare Zahnspangen oder höherwertiges Material.

Leistungen der privaten Kinder-Zahnzusatzversicherung für Spange, KFO & Co.

Passend zu den typischen Zahnthemen bei Kindern deckt die Zahnzusatzversicherung vor allem Leistungen in den Bereichen Prophylaxe, Zahnbehandlung und vor allem Kieferorthopädie ab.

Kieferorthopädie meint in den meisten Diagnosen eine Zahnspange, und zwar fest oder lose. Ein gutes Zeichen ist, wenn eine Zahnzusatzversicherung Spangen umfangreich übernimmt und auch kieferorthopädische Zusatzleistungen wie Mini-Brackets, Speed-Brackets oder unsichtbaren Zahnspangen einschließt. Empfehlenswert ist es, darauf zu achten, dass Zahnzusatzversicherungen KFO Befunde bereits mit leichten Zahnfehlstellungen zumindest bezuschussen.

Zahnbehandlungen, die für den Erhalt der Zähne notwendig werden, treten auch schon bei Kindern auf. Durch Kariesbefall oder Löcher in den Zähnen werden Füllungen notwendig, die zwar auch durch die GKV übernommen werden, allerdings ab 15 Jahren nur in Form der kostengünstigen Amalgam-Füllung statt Kunststoff-Füllungen. Eine gute private Zahnzusatzversicherung bietet hier hochwertiges Material für Zahnfüllungen und Zahnkronen.

Auch für Kinder und Jugendliche können regelmäßige professionelle Zahnreinigungen ein wichtiger Baustein für eine gute Mundhygiene und gesunde Zähne sein. In einer Zahnreinigung werden harte Belege wie Zahnstein und Plaque entfernt und so Karies und Parodontose vorgebeugt. Gute Zahnzusatzversicherungen sehen ein Budget für die professionelle Zahnreinigung vor und übernehmen sogar Fissurenversiegelungen, um die schwer zu reinigenden Vertiefungen der Backenzähne vor Kariesbefall zu schützen.

Unser Tipp: Die Zahnzusatzversicherung für Kinder sollte neben umfangreichen Leistungen für Kieferorthopädie möglichst auch für Zahnbehandlungen und professionelle Zahnreinigungen (Prophylaxe) aufkommen. Leistungen für Zahnersatz benötigen Kinder und Jugendliche hingegen meist noch nicht. Sehr gute Zahnzusatzversicherungen für Kinder gibt es bereits ab 9,90 Euro monatlich. Durchschnittlich zahlen Sie für eine Kinderpolice zwischen 10 und 20 Euro.

Zahnzusatzversicherung für Kinder: Darauf sollten Sie achten!

  • Leistungen für Kieferorthopädie und Zahnspangen zwischen 60-100 %
  • Fissurenversiegelung mindestens für alle Backenzähne
  • Kunststoff-Brackets
  • Zahnreinigung für Kinder
  • Parodontosebehandlung

Unsere Top Tarifempfehlungen im Bereich Zahnzusatzversicherung Kinder

Frühkindlicher Karies bei Milchzähnen ist ein ernsthaftes Problem, das Kassen und Eltern viel Geld kostet – mal ganz abgesehen von den Zahnschmerzen, die die Kids erleiden. Es ist nie zu früh, die Zähne zu versichern. Aktuell gibt es verschiedene hochwertige Zahnzusatzversicherung Testsiegertarife für Kinder, die besonders im Bereich Prophylaxe und Kieferorthopädie umfangreiche Leistungen kostengünstig anbieten.

Unsere Top-Empfehlungen für Kinder mit den wichtigsten Leistungen im Überblick:

Concordia ZahnSorglos

  • Hervorragende Leistungen für Kieferorthopädie mit bis zu000 Euro je Maßnahme bereits ab KIG 1 bis 2
  • Einschluss moderner Behandlungsmethoden z. B. CEREC, Dental-Laser, Vector-Technologie, Icon-Verfahren
  • 550 Euro für professionelle Zahnreinigung innerhalb von 2 Jahren
  • 100 % für Zahnbehandlung (Kunststoff-Füllungen, Wurzelbehandlung, Parodontose-Behandlungen)
  • 100 % für Zahnersatz und Narkoseleistungen (Brücken, Kronen, Implantate etc.)
  • 500 Euro für Zahnbleaching und zahnaufhellende Maßnahmen ohne Wartezeit
  • ab 12,82 Euro

Inter Z90+ZPro

  • 80 % Kieferorthopädie, max. 500 Euro je Kiefer
  • Einschluss moderner Behandlungsmethoden z. B. CEREC, Dental-Laser, OP-Mikroskop
  • 100 % für professionelle Zahnreinigung 1 x jährlich
  • 100 % für Zahnbehandlung
  • bis 90 % für Zahnersatz, mehr mit Bonusheft
  • ab 14,42 Euro

ARAG Dent100

  • 90 % für kieferorthopädischen Leistungen ab KIG 1, bis 2.000 Euro
  • professionelle Zahnreinigung 2 x bis 120 Euro pro Rechnung bzw. bis gesamt max. 200 Euro jährlich
  • bis zu 100 % für Zahnersatz (Inlays, Brücken, Implantate etc.)
  • 100 % für Bleaching, bis 300 Euro innerhalb von 2 Kalenderjahren
  • ab 20,29 Euro

Signal Iduna ZahnTopPur

  • 90 % für Kieferorthopädie bei KIG 3 bis 5 bis zum 21. Lebensjahr, bei KIG 1 bis 2 ist eine Kostenübernahme bei medizinischer Notwendigkeit vorgesehen
  • 90 % für Zahnersatz wie Kronen, Brücken, Implantate, Prothesen, Inlays
  • 90 % für Zahnbehandlung wie Parodontose- und Wurzelbehandlungen
  • 90 % für Füllungen aus Kunststoff und Komposit
  • 90 % für die professionelle Zahnreinigung bzw. bis max. 135 Euro jährlich
  • ab 11,59 Euro

Ab bzw. bis wann sollte man eine Zahnzusatzversicherung für Kinder abschließen?

Fangen wir anders an: Wurde bei Ihrem Kind bereits eine Zahnfehlstellung durch den Zahnarzt oder Kieferchirurgen festgestellt, ist es für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder meist schon zu spät. Die Diagnose wird nämlich in der Patientenakte dokumentiert und daher die Bitte um Kostenübernahme abgelehnt. Die Zahnzusatzversicherung für Kinder (und Erwachsene) schließt angeratene und laufende Zahnbehandlungen bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich aus.

Sobald in der Patientenakte ein Befund oder eine Diagnose vermerkt ist, also eine kieferorthopädische Behandlung angeraten ist, werden diese Leistungen von der Zahnzusatzversicherung ausgeschlossen, und der Abschluss lohnt nicht mehr. Ausnahme: Sofortversicherungen

Tatsächlich prüfen die Versicherer eingereichte Rechnungen sehr genau. Insbesondere für teure kieferorthopädische Behandlungen nehmen sie Einsicht in die Befunde der letzten drei bis fünf Jahre VOR Vertragsabschluss. Findet sich eine entsprechende Diagnose, kann die Kostenerstattung wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht abgelehnt werden. Wichtig ist es also, bei den Gesundheitsfragen vor Abschluss der Zahnzusatzversicherung stets nach bestem Wissen und Gewissen zu antworten. Empfehlenswert ist es daher immer, sich eine fachkundige und unabhängige Beratung für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder an die Seite zu holen.

Unser Tipp: Das Erscheinen der Zahnfee gibt hier einen guten Anhaltspunkt: Am besten schließen Sie eine Zahnzusatzversicherung für Kinder ab, wenn die ersten Milchzähne anfangen zu wackeln. Fachsprachlich ausgedrückt, kurz bevor das „Wechselgebiss“ beginnt. Spätestens sollte die Zahnzusatzversicherung KFO etc. bis zum 8. Lebensjahr abgeschlossen werden. Viele Versicherer geben in ihren Tarifdetails zudem die Altersgrenze für kieferorthopädische Behandlungen an.

FAQ Zahnzusatzversicherung Kinder

Wann macht eine Zahnzusatzversicherung für Kinder keinen Sinn?

Nüchtern betrachtet, verhält es sich so: Ist die Diagnose einmal gestellt, lohnt der Abschluss für den Bereich Kieferorthopädie nicht mehr. Bereits vor Vertragsabschluss angeratene bzw. beabsichtigte kieferorthopädische Behandlungen sind nicht versicherbar. Wenn also der Zahnarzt, Schulzahnarzt oder Kieferorthopäde auch nur die leiseste Andeutung einer eventuell zu erwartenden oder zu beobachtenden Zahnfehlstellung vermerkt hat steht dieser Befund auch in der Patientenakte, die von den Versicherern eingesehen werden kann.

Wann sollte man eine Zahnzusatzversicherung mit kieferorthopädischen Leistungen für Kinder abschließen?

Die Notwendigkeit einer KFO-Behandlung wird meist im 8. bis 12. Lebensjahr festgestellt, in eher seltenen Fällen früher. Der Abschluss sollte idealerweise vorher, also zwischen dem 5. bis 7. Lebensjahr erfolgen. Ideal ist der Zeitpunkt kurz vor dem so genannten Wechselgebiss. Hier sollte unbedingt das empfohlene Abschlussalter des Tarifs wegen der Leistungsstaffeln in den ersten Jahren beachtet werden.

Warum sollte ich die Zahnzusatzversicherung für Kinder nicht direkt beim Versicherer, sondern beim Spezialisten testsiegertarife.de abschließen?

Eine unabhängige Beratung bietet den Vorteil, dass unvoreingenommen geprüft wird, ob eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sich im konkreten Fall für die Versicherten überhaupt rechnet. Im zweiten Schritt erhalten Sie Tarifvorschläge mit Testsiegern, die aus über 220 Tarifen deutschlandweit Ihre persönlichen Anforderungen erfüllen.

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