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23. Juni 2016

Parodontosebehandlung: Ablauf und Kosten

Parodontosebehandlung

Parodontosebehandlung – Bakterien sind die häufigsten Verursacher von Entzündungen des Zahnhalteapparates, der Parodontitis. Diese Diagnose kann eine Parodontosebehandlung erforderlich machen. Einzellige Kleinstlebewesen nisten sich gerne zwischen Zahn und Zahnfleisch ein. Als Folge dessen schwillt das erkrankte Gewebe an und Zahnfleischtaschen bilden sich. Leider können auch unangenehme Blutungen sowie Schmerzen auftreten, die als Alarmsignal ernst genommen werden sollten. Auf Dauer kann diese als Parodontitis bekannte Erkrankung zur Lockerung und längerfristig sogar zum Ausfall der befallenen Zähne führen.

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Wie kann man sich eine Parodontosebehandlung vorstellen?

Sie erfolgt schrittweise und meist während mehrerer Behandlungssitzungen. Alles beginnt mit einer professionellen Zahnreinigung, die keinerlei Schmerzen verursacht. Hierbei wird unter anderem ein Luft-Wasser-Salzgemisch durch ein Pulverstrahlgerät gesprüht, das erfolgreich auch härteste Beläge und Zahnstein beseitigt.

Im nächsten Schritt kann mit der eigentlichen Parodontosebehandlung unter örtlicher Betäubung begonnen werden. Moderne Zahnarztpraxen entfernen heute sehr viel schonender als früher die Bakterienbeläge mit Ultraschall- und Handinstrumenten unterhalb des Zahnfleischrandes. Je nach Schwere der Erkrankung können auch spezielle Laserverfahren eingesetzt werden. Nur wenn die Zahnfleischtaschen bereits sehr tief sind, wird der Arzt vermutlich einen chirurgischen Eingriff zur Öffnung der Zahntaschen empfehlen.

Vereinzelt wird eine Parodontosebehandlung auch medikamentös unterstützt. Sollte der Knochenbau bereits in Mitleidenschaft gezogen worden sein, könnten weitere Maßnahmen zu dessen Regenerierung in Betracht gezogen werden. Jede Parodontosebehandlung geht daher einher mit einer gründlichen Voruntersuchung sowie regelmäßigen Nachkontrollen durch den Zahnarzt.

Zusätzliche Kosten

Leider tragen die gesetzlichen Krankenkassen nur einen Teil der Kosten, was sich häufig kontraproduktiv auswirkt. Wer dies vermeiden möchte, kann auf Zahnzusatzversicherungen zurückgreifen. Hierbei unterscheiden die Versicherer in der Leistungserstattung zwei Fälle.

  1. Fall: Die gesetzliche Krankenkasse lehnt die Behandlung trotz medizinischer Notwendigkeit ab. Das kann z.B. bei einer Zahntaschentiefe unter 3,5 mm der Fall sein. Hier springen die meisten Premiumtarife der Zahnzusatzversicherung ein. Rechnungshöhe ca. 1.200 Euro.
  2. Fall: Im Fall einer von der Krankenkasse übernommen Behandlung bleiben oft noch Kosten für besondere Behandlungsmethoden (z.B. Lasereinsatz) übrig. Rechnungshöhe ca. 400 Euro. Hier gibt es nur eine Handvoll Versicherer, die diese Leistungen über die Zahnzusatzversicherung erstatten.

Damit Zähne nicht zum Pflegefall werden

Schöne Zähne müssen täglich umsorgt werden. Wer die Möglichkeit hat, sollte mindestens zweimal täglich Zähne putzen, am besten nach den Mahlzeiten. Ganz wichtig ist dies vor der Nachtruhe. Spätestens jetzt sollten die Zahnzwischenräume zusätzlich mit Zahnseide gereinigt werden. Auch eine prophylaktisches Mundspülung trägt zu einer präventiven Wirkung bei. Schließlich sollte auf das Rauchen und einen übermäßigen Genuss von Süßigkeiten verzichtet werden. Eine gesunde und ausgewogene Ernährung ist stets das beste Fundament für einen intakten Organismus und den Erhalt der eigenen Zähne.

Frank Sander

Frank Sander ist Geschäftsführer der testsiegertarife Service GmbH. Seine langjährige Erfahrung bietet ihm fundiertes Wissen über die Welt der Tarife für Zahnzusatzversicherungen. Seine Expertise gibt er in diesem Blog gerne an Sie weiter.

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