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21. Februar 2017

Wartezeit in der Zahnzusatz­versicherung

Wartezeit in der Zahnzusatzversicherung

Wartezeit in der Zahnzusatzversicherung – bezeichnet den Zeitraum vom in der Police dokumentierten Versicherungsbeginn und dem tatsächlichen Einsetzen / Greifen des Versicherungsschutzes. Es wird nur für Behandlungen, die nach Ablauf der Wartezeit stattfinden, seitens des Versicherers geleistet.

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Behandlungsdatum entscheidend

Für Behandlungen, die während dieser Zeit durchgeführt werden, gibt es keine Kostenerstattung. Kommt es während der Wartezeit zur Behandlungsbedürftigkeit eines Zahnes und dieser wird erst nach Ablauf der Wartezeit behandelt, werden die versicherten Kosten natürlich erstattet. Entscheidend ist das Behandlungsdatum.
• Behandlungsdatum in der Wartezeit = keine Leistung
• Behandlungsdatum nach der Wartezeit = Kostenerstattung

Ein Beispiel

Versicherungsbeginn der Zahnversicherung ist der 01. Februar, 8 Monate Wartezeit auf Leistungen für Zahnersatz. Ablauf der Wartezeit somit am 02. Oktober. Am 31. August bricht die Ecke eines Zahnes ab. Eine Teilkrone wird notwendig. Behandlung am 31. August = keine Leistung. Behandlung am 4. Oktober = Kostenerstattung gemäß Tarifumfang.

Zwei Arten der Wartezeit

Es gibt in der Zahnzusatzversicherung die so genannte allgemeine Wartezeit (3 Monate) und die so genannte besondere Wartezeit (8 Monate). Die allgemeine Wartezeit gilt in der Regel für Zahnerhalt / Zahnbehandlung. Die besondere Wartezeit gilt für Zahnersatz und Kieferorthopädie. So die Aussage der Musterbedingungen der privaten Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK).
Wie lang die Wartezeit im einzelnen Tarif ist, wann diese entfallen kann oder ob komplett darauf verzichtet wird, steht in den jeweiligen Tarifbedingungen (TB). Diese sind entscheidend für die Leistung der jeweiligen Zahnzusatzversicherung. In der Regel entfällt die Wartezeit in der Zahnzusatzversicherung bei Unfall. Einige Versicherer (z.B. ARAG) verzichten auf die Wartezeit in der Zahnzusatzversicherung nach Vorlage eines zahnärztlichen Befundberichtes. Einige Versicherer haben statt 3 und 8 Monaten für alle Leistungen 6 Monate Wartezeit (z.B. AXA, Hanse Merkur).

Sinn und Zweck der Wartezeit

Sinn und Zweck der Wartezeit ist die Vermeidung von Sofortschäden. Damit schützt der Versicherer die Versichertengemeinschaft vor hohen Beitragsanpassungen. Also eine Art Schutzfunktion. Eine zweite Schutzfunktion bieten die so genannten Leistungsstaffeln oder Leistungsbegrenzungen in den ersten Jahren. Erfahrungsgemäß werden Tarife ohne Wartezeit mit dazu noch hohen Leistungen bereits in den ersten Vertragsjahren am stärksten angepasst. Diese Kombination wird bevorzugt dann gewählt, wenn man größere Zahnarztrechnungen – um es vorsichtig zu sagen – „erahnt“.

Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit

Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit bedeutet nicht, dass ich heute eine Diagnose von meinem Zahnarzt bekomme, danach eine Zahnversicherung ohne Wartezeit abschließe und anschließend die Behandlung sofort erstattet bekomme. Ohne Wartezeit bedeutet: Keine Wartezeiten für alle nach Vertragsabschluss erstmals neu hinzu kommenden Zahnsituationen. Was bereits vorher angeraten / absehbar / notwendig war, ist nicht mit versichert. Also aufpassen. Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Versicherer sich die Kopie der Patientenkartei erbittet – und zwar für den Zeitraum der letzten 3 Jahre VOR Vertragsabschluss. Schummeln lohnt nicht.
Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit bieten z.B. DFV, ERGO Direkt, Hallesche, INTER, R+V, Signal Iduna und Württembergische.

Was die Wartezeit nicht ist

Die Wartezeit in der Zahnzusatzversicherung ist nicht die Zeit, die nach Einreichung einer Rechnung bis zu deren Erstattung vergeht. Sollte es zumindest nicht sein ;-). Die Wartezeit ist einmalig und gilt für den Zeitraum X ab Vertragsbeginn. Oder bei einem Upgrade – ich steige um in einen Tarif mit höheren Leistungen. Hier habe ich erneute Wartezeiten für die neu hinzugekommenen oder unter Umständen für alle Leistungen. Entscheidend für die Auswahl der richtigen und leistungssicheren Zahnzusatzversicherung sollten Ihr persönlicher Zahnstatus und Ihre individuellen Leistungswünsche sein. Bitte nicht die Wartezeiten. Mein Tipp: Lassen Sie sich bei uns beraten. Es lohnt sich für Sie und erspart unglaublich viel Zeit bei der Recherche.

Frank Sander

Frank Sander ist Geschäftsführer der testsiegertarife Service GmbH. Seine langjährige Erfahrung bietet ihm fundiertes Wissen über die Welt der Tarife für Zahnzusatzversicherungen. Seine Expertise gibt er in diesem Blog gerne an Sie weiter.

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