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28. März 2016

Zahnersatz Kosten: Wie hoch können diese ausfallen?

Zahnersatz Kosten

Zahnersatz Kosten – schöne Zähne sind privat und beruflich wichtig. Und: Gesunde Zähne haben einen positiven Einfluss auf das Gesamtwohlbefinden. Zahnersatz Kosten sind in den letzten Jahren stark gestiegen, die Zuschüsse der Krankenkassen mit der Gesundheitsreform 2005 gesunken. Ein Großteil der Deutschen kann sich teuren Zahnersatz deshalb nicht leisten.

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Welche Zahnersatz Kosten fallen an?

Zu den Zahnersatz Kosten zählen das zahnärztliche Honorar, die Laborkosten (Zahntechniker) und die Materialkosten des Zahnarztes (Verbrauchsmaterial). Privatzahnärztliche Rechnungsanteile (für „andersartige Versorgungen“ werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet. Hier hat der Zahnarzt die Möglichkeit, in den Abrechnungssätzen zu variieren. Regelleistungen und „gleichartige Versorgungen“ nach dem bundeseinheitlichen Bewertungsmaßstab (BEMA) für kassenzahnärztliche Leistungen. Die Leistungen nach BEMA sind mit den Krankenkassen fest vereinbart.

In welcher Höhe übernimmt die Krankenkasse Zahnersatz Kosten?

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt seit 2005 für Zahnersatz nur noch befundbezogene Zuschüsse. Vorteil: Man hat die Wahl, für welche Qualität der Versorgung man sich entscheidet. Die Kasse leistet immer den festen Zuschuss. Nachteil: Die Höhe des Zuschusses bezieht sich immer nur auf die so genannte Regelversorgung. Und er beträgt 50% derselben. Nicht mehr und nicht weniger.

Befundbezogene Zuschüsse

Ist der Befund beispielsweise eine zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn, und fehlt dieser Zahn im nicht sichtbaren Seitenzahnbereich, hat man 3 Möglichkeiten.

  1. Die „Regelversorgung“ – bedeutet einfache Ausführung und preiswertes Material. In unserem Beispiel eine Brücke in Metallausführung, nicht verblendet.
  2. Die „gleichartige Versorgung“. Also auch eine Brücke (gleichartig) jedoch höherwertig, nämlich verblendet (zahnfarbend).
  3. Oder die „andersartige Versorgung“ mit einem Implantat plus entsprechenden Aufbau mit Krone.

Härtefallregelung für die Erstattung von Zahnersatz Kosten

Der Festzuschuss im Rahmen der Regelversorgung in einfacher Ausführung mit preiswertem Material beträgt immer 50% plus eventuelle Bonusleistung bei lückenlos nachgewiesener Vorsorge. Ist der Eigenanteil auf Grund sozialer Umstände für den Einzelnen nicht zumutbar, greift die Härtefallregelung mit dem doppelten Festzuschuss. Das bedeutet 100% der Regelversorgung und somit kein Eigenanteil an Zahnersatz Kosten bei der einfachen Variante. Der Anspruch auf Härtefallregelung hängt von der Höhe des  Bruttoeinkommens ab.

Regelversorgung Beispiel

Brücke in einfacher Ausführung aus preiswertem Material, Gesamtkosten850 Euro
befundbezogener Zuschuss einschließlich vollen Bonus416 Euro

Eine Zahnzusatzversicherung würde den hier verbleibenden Eigenanteil zu 100% übernehmen.

Gleichartige Versorgung Beispiel

Brücke, höherwertig (mit Verblendung), Gesamtkosten1.150 Euro
befundbezogener Zuschuss einschließlich vollen Bonus416 Euro

Eine sehr gute Zahnzusatzversicherung würde hier 90% abzüglich der Kassenleistung übernehmen.

Andersartige Versorgung Beispiel

Implantat, einschließlich Knochenaufbau, Suprakonstruktion und Krone    3.300 Euro
befundbezogener Zuschuss einschließlich vollen Bonus416 Euro

Eine sehr gute Zahnzusatzversicherung würde hier 90% abzüglich der Kassenleistung übernehmen.

 

Frank Sander

Frank Sander ist Geschäftsführer der testsiegertarife Service GmbH. Seine langjährige Erfahrung bietet ihm fundiertes Wissen über die Welt der Tarife für Zahnzusatzversicherungen. Seine Expertise gibt er in diesem Blog gerne an Sie weiter.

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