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Wechsel leicht gemacht

Zahnzusatzversicherung wechseln – was ist zu beachten?

Keine neuen Höchstgrenzen - volle Anrechnung der Vorversicherung

Geld sparen und Leistung verbessern mit Tarifwechsel

Bis 100 Prozent Kostenübernahme bei Wechsel

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Kundenstimmen: 3.446

Ein Mann trägt ein Holzfällerhemd und lächelt

Es gibt viele gute Gründe, die Zahnzusatzversicherung zu wechseln: Steigende Prämien, eine unzureichende Kostenübernahme oder ein schlechter Service zählen zu den wichtigsten. Eine neue Zahnzusatzversicherung abzuschließen, ist im heutigen digitalen Zeitalter denkbar einfach – und mit wenigen Klicks geschafft. Damit die „Operation: Wechsel Zahnzusatzversicherung“ erfolgreich und so risikofrei wie möglich verläuft, gibt es jedoch einiges zu beachten. Wir liefern Ihnen hier wertvolle Tipps und Hintergründe, wenn Sie die Zahnzusatzversicherung wechseln wollen.

Der beste Zeitpunkt für den Wechsel der Zahnzusatzversicherung

Unabhängig von Ihren Beweggründen für die Suche nach einer neuen Zahnversicherung ist das Timing entscheidend. So kann eine Frustkündigung richtig teuer werden, wenn Sie sich derzeit in einer laufenden Behandlung befinden oder eine angeratene Therapie bereits mit Ihrem Zahnarzt oder Kieferchirurgen besprochen haben. Die dafür anfallenden Zahnarztkosten wird, außer bei einem Unfall etc., keine neue Police abdecken. Der passende Zeitpunkt für den Wechsel der Zahnzusatzversicherung ist grundsätzlich dann, wenn Sie keine Beschwerden und gesunde Zähne haben. Dann ist nämlich die Wahrscheinlichkeit hoch, dass mögliche Wartezeiten nach dem Wechsel der Zahnzusatzversicherung problemlos verstreichen – und die Versicherungslücke folgenlos bleibt.

Eine neue Zahnzusatzversicherung wird bei laufenden oder angeratenen Behandlungen nicht leisten. Wechseln Sie die Zahnzusatzversicherung zu diesem Zeitpunkt nicht!

Kündigungsfristen beim Wechsel der Zahnzusatzversicherung

Bei der Kündigung bzw. dem Wechsel der Zahnzusatzversicherung sind selbstverständlich auch Kündigungsfristen zu beachten. Die eingeräumten Kündigungsfristen der einzelnen Zahnzusatzversicherungen variieren stark. Während früher 24 Monate Mindestlaufzeit und drei Monate Kündigungsrecht Standard waren, geht der Trend verbraucherfreundlich zum täglichen Kündigungsrecht. Eine Ausnahme bilden Beitragserhöhungen, bei dem die Versicherten von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können.

Ohne Wartezeiten und Höchstgrenzen die Zahnzusatzversicherung wechseln

Früher haben die Tarife im Bereich Zahnzusatzversicherung bestimmte Wartezeiten für die Kostenübernahme vorgesehen:

  • drei Monate für weniger kostspielige Leistungen wie Zahnbehandlungen
  • bis zu acht Monate für Zahnersatz oder kieferorthopädische Behandlungen

Wird innerhalb dieses Zeitfensters eine zahnärztliche Behandlung nötig, werden die Kosten, die Ihre gesetzliche oder private Krankenvollversicherung nicht trägt, auch von der Zahnzusatzversicherung nicht übernommen und Sie müssen zahlen.

Aktuelle und neue Tarife beinhalten in der Regel keine Wartezeiten mehr. Wir empfehlen Ihnen, bei einem Wechsel der Zahnzusatzversicherung auf zeitgemäße Tarife ohne Wartezeiten zu achten.

Einige wenige Versicherer bieten Zahnzusatzversicherungen mit Sofortleistung an. Diese auch als Rückwärtsversicherung bezeichneten Tarife leisten im bestimmten Umfang auch für bereits begonnene oder angeratene Behandlungen und sind nicht zu verwechseln mit Wartezeiten. Tarife mit Sofortleistung sind allerdings nur sinnvoll, wenn bisher keine Versicherung bestand – für Versicherte mit Wechselabsichten also ungeeignet.

Während Wartezeiten beim Wechsel in aktuelle Zahnzusatztarife keine Rolle mehr spielen, sollte der Fokus auf der Leistungsstaffel liegen. Diese auch Zahnstaffel genannte Leistungsübersicht legt die Grenzen für Erstattungen fest.

Die Leistungsstaffel – folgerichtig auch Höchstgrenzen genannt – limitiert die Erstattung während der ersten drei bis vier Versicherungsjahre. Je nach Tarif sind beispielsweise 4.000 Euro Erstattung in den ersten vier Jahren vorgesehen. Je länger Sie versichert sind, umso höhere Kosten werden von der Zahnzusatzversicherung übernommen. Hier ein Beispiel der Leistungsstaffel einer Zahnzusatzversicherung:

  1. Jahr: 1.000 Euro
  2. Jahr: 2.000 Euro insgesamt
  3. Jahr: 3.000 Euro insgesamt
  4. Jahr: 4.000 Euro insgesamt
  5. Jahr: unbegrenzt

Die besten Tarife zum Wechsel der Zahnzusatzversicherung

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Zahnersatz

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Zahnbehandlung

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Zahnreinigung & Prophylaxe

100 / 100 Punkte

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Münchener VereinZahnGesund 75+

1,42

Zahnersatz

94 / 100 Punkte

Zahnbehandlung

92 / 100 Punkte

Zahnreinigung & Prophylaxe

91 / 100 Punkte

Die beste Wechseloption: Zahnzusatzversicherung vom Münchener Verein

Der Münchener Verein hat neben dem Testsieger ZahnGesund 100 bei Stiftung Warentest weitere Zahnzusatzversicherungen für einen Wechsel in seinem Portfolio.

Neben der umfassenden Kostenerstattung von bis zu 100 Prozent für Zahnbehandlungen (z. B. Füllungen), Zahnersatz- und Prophylaxe deckt der Tarif ZahnGesund 100 auch moderne Leistungen wie z. B. ein professionelles Zahnbleaching ab und hält ein größeres Budget für Akupunktur, Narkose, Lachgas, Hypnose etc. zur Schmerzlinderung bereit.

Das Wechsel-Highlight beim Münchener Verein: Verzicht auf neue Höchstgrenzen und vollständige Anrechnung der Vorversicherung.

Die einzige Gesellschaft, die sogar komplett auf Höchstgrenzen verzichtet, ist der Münchener Verein. Wer die Zahnzusatzversicherung in einen solchen Tarif wechselt, hat keine Einschränkungen und kann sofort die volle Leistung in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür ist:

  • Der vorherige Tarif hat ungefähr den gleichen Leistungsumfang bei Zahnersatz und
  • Die Vorversicherung besteht seit vier Jahren oder länger.

Mit einer Versicherungsdauer unter vier Jahren kann die wird die Staffel immerhin anteilig angerechnet. Der Gedanke dahinter: Jemand, der bisher einen guten Schutz besitzt, und die Zahnzusatzversicherung wechselt, wird nicht sofort wieder Behandlungen nötig haben.

Reduzierte Leistungsstaffel derzeit bei Barmenia und Gothaer

Die Gesellschaften Barmenia und Gothaer bieten Tarife mit reduzierter Leistungsstaffel bei Wechsel. Anstelle von drei oder vier Jahren Höchstgrenzen, verkürzt sich die Leistungsstaffel auf 13 bis 24 Monate. Die exakte Dauer ist abhängig vom Versicherungsbeginn, da beide Gesellschaften mit Rumpfjahren rechnen. Das bedeutet:

  • Versicherungsbeginn am 1.12. eines Jahres = Ende der Leistungsbegrenzung am 31.12 des Folgejahres. Also 13 Monate später.
  • Versicherungsbeginn am 1.1. eines Jahres = Ende der Leistungsbegrenzung am 31.12 des Folgejahres. Also 24 Monate später.

Hilfe beim Wechsel

Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne beim Wechsel und prüfen, ob es in Ihrer Situation sinnvoll ist.

Berater anrufen

Wann ist ein Wechsel der Zahnzusatzversicherung sinnvoll, wann nicht?

Grundsätzlich gehören auch Versicherungen genau wie die Energietarife (Strom, Gas) und Tarife für Internet, TV und Telefonie zu den Dingen dazu, die von allen regelmäßig alle paar Jahre – bzw. für Leistungsverbesserungen, bei Alterssprüngen sowie spätestens bei Beitragserhöhungen – überprüft werden sollten. Folgende Fragen können Ihnen dabei helfen zu entscheiden, ob ein Wechsel Ihrer Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist:

  • Wann kann ich frühestens kündigen? Stichwort Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist oder Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen

  • Brauche ich gerade eine Behandlung? Wie stets um meine aktuelle Zahngesundheit? Die neue Zahnzusatzversicherung zahlt nichts oder nur sehr begrenzt (Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung) für die Kosten laufender oder angeratener Behandlungen. Wer schon ältere Brücken oder Kronen hat oder demnächst eine größere Behandlung der Zähne erwartet, sollte nur nach Beratung wechseln.

  • Würden bei einem Wechsel neue Wartezeiten entstehen?

  • Wie viele Altersrückstellungen habe ich bisher gebildet? Bei Kündigung gehen diese verloren!

  • Wie finde ich eine passende neue Zahnzusatzversicherung?

Kompetente Beratung zum Wechsel der Zahnzusatzversicherung

Um die letzte Frage zu beantworten, kommen wir zurück auf den Anfang und die wenigen benötigten Klicks, die zum Abschluss einer neuen Zahnzusatzversicherung nötig sind. Unsere Praxiserfahrung zeigt es: Neue Zahnzusatzversicherungen werden häufig unbedacht abgeschlossen. Viele informieren sich nicht ausreichend und gehen z. B. davon aus, dass der Versicherungsschutz immer 100 Prozent der anfallenden Kosten trägt. Für sie kommt nach dem Einreichen der Rechnungen mit den Behandlungskosten das böse Erwachen, wenn ein Großteil der Kosten selbst getragen werden muss – trotz Versicherungsschutz.

Ein Wechsel der Zahnzusatzversicherung bedeutet, die Höhe der Beiträge, die Leistungen, Zahnstaffeln, Höchstbeträge und Beitragsmodelle der Zahnzusatzversicherungen zu überblicken und zu vergleichen. Die sorgfältige Prüfung gilt übrigens auch für bestehende Policen. Angesichts von über 200 unterschiedlichen Zahnzusatzversicherungen ist das nicht mehr eine Mammutaufgabe, sondern für die meisten ein aussichtsloses Unterfangen, die auf der Suche nach dem perfekten Tarif sind.

Damit das Motto Hin und Her macht Taschen leer für Sie nicht Wirklichkeit wird, sollten Sie sich von erfahrenen Spezialisten beraten lassen. Und zwar BEVOR Sie Ihre Zahnzusatzversicherung wechseln.